Die Präsidentenkonferenz des Schweizerischen Fischerei-Verbands SFV fordert den Ständerat zu staatspolitischer Klugheit und Fairness auf: Die Fischer erwarten, dass am Donnerstag, 3. Dezember 2015 Vorstösse zur Aufweichung der Gewässerschutzgesetzgebung abgelehnt werden. «Wir zählen auf das Ehrenwort, das uns das Parlament beim Rückzug unserer Volksinitiative gegeben hat», hiess es an der Präsidentenkonferenz der Kantonalverbände in Olten.
Um was geht es? Im Dezember 2009 hat der Schweizerische Fischerei-Verband SFV seine Volksinitiative «Lebendiges Wasser» zurückgezogen. Der Initiative wurden in einer Volksabstimmung grosse Chancen eingeräumt. Deshalb sind National- und Ständerat den Fischern mit einem Gegenvorschlag in Form der Revision des Gewässerschutzgesetzes entgegengekommen. Der Schweizerische Fischerei-Verband SFV liess sich – konstruktiv – auf diesen Kompromiss ein und zog die Volksinitiative im Interesse der Sache zurück. Umso grösser war die Enttäuschung als Landwirtschaftskreise im Nachhinein – seit 2010 – versuchen, die Gewässerschutzgesetzgebung zu unterlaufen und aufzuweichen.
Klare Worte der Kantonalpräsidenten
Gar kein Verständnis hatte die diesjährige Konferenz der Kantonalpräsidenten der Fischerei-Verbände für den knappen Entscheid der vorberaten Kommission UREK des Ständerats. Per Stichentscheid des Präsidenten will eine knappe Mehrheit einer Motion aus dem Nationalrat im Sinne einer Aufweichung beim Raumbedarf zustimmen. Dazu fielen deutliche Worte: «Das geht ganz und gar nicht, wäre ein Wortbruch gegenüber uns Fischern und würde die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit des Parlaments in Frage stellen.» Es könne nicht sein, dass ein Initiativkomitee mit Versprechungen geködert werde, um kurz Zeit später den Kompromiss auszuhebeln.
Staatspolitischer Schaden
Die Kantonalpräsidenten stellten die Grundsatzfrage: Wie glaubwürdig wäre das Parlament in Bern, wenn auf politische Kompromisse kein Verlass ist? So wie es die Landwirtschaftslobby sehe, könne man mit Initianten nicht umspringen. Würde der Gewässerschutz aufgeweicht, werde nie mehr ein Initiativkomitee sein Volksbegehren bei einem überzeugenden Kompromiss zurückziehen. Deshalb erwartet der SFV, dass der Ständerat seiner Linie treu bleibt und den Vorstoss aus dem Nationalrat zur Aufweichung der Gewässerschutzgesetzgebung ablehnt.
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