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Petri-Heil

Dein Schweizer Fischereimagazin

Kiemenschnitt – wie geht das genau?

Die Regeln sind klar: Ein Fisch muss nach der erfolgten Betäubung durch einen Schlag auf den Kopf, oder Genickbruch, entblutet oder ausgenommen werden, um ihn zu töten. Wie ist das nun aber rechtlich mit dem vielzitierten «Kiemenschnitt», und wie geht der genau?

Immer wieder bekommen wir es aus nächster Nähe mit, dass Fischer, die ihre Fische auf Fotos zu Recht mit gros­sem Stolz präsentieren, danach angefeindet werden. Der Vorwurf: Sie hätten ihre Fische nicht gesetzeskonform getötet. Dies, weil die Fischkehle noch unzerschnitten und der Fisch offensichtlich auch nicht ausgenommen ist. Aber Vorsicht: «Kiemenschnitt» bedeutet keineswegs «Kehlschnitt»!

Im Gesetz heisst es «Entbluten»

Im Dezember 2014 wurde sie vom Bafu veröffentlicht, die «Vollzugshilfe Angelfischerei». Unter dem Untertitel «Interpretation der rechtlichen Vorschriften betreffend der Betäubung und Tötung von kleinen Fischen sowie des Freilassens von gefangenen Fischen» hat das Bafu damals mit den vorherrschenden Gerüchten ums Freilassen von gefangenen Fischen aufgeräumt.

Und sagte auch klar aus, dass ein Fisch, der zur Entnahme bestimmt ist, nach dem Betäubungsschlag (oder dem Betäuben durch Genickbruch) durch «Entbluten» getötet werden muss. Auch das sofortige Ausnehmen ist zulässig.

Entblutet wird ein Tier gemäss Artikel 187 der Tierschutzverordnung folgendermassen: «Das Entbluten hat mittels Durchtrennen oder Anstechen von Hauptblutgefässen im Halsbereich zu erfolgen. Das Hauptblutgefäss, also die Arterie, befindet sich beim Fisch zwischen seinem Herzen (etwa auf Höhe seiner Brustflossen) und dem Punkt, wo die Kiemenbögen zusammentreffen.

 
1. 
Kehle komplett durchschneiden

Deshalb ist es grundsätzlich am einfachsten, wenn man beim (betäubten) Fisch die Kiemendeckel anhebt, ein scharfes Messer am Ende des Kiemenbogens ansetzt (am besten so, dass die Klinge auf der anderen Seite wieder he­rauskommt) und die Kehle des Fischs komplett durchtrennt. So ist die Arterie mit Sicherheit ebenfalls zerschnitten, und das Entbluten tritt sofort ein. Nur ist ein solcher Fisch halt für manche Fischer optisch nicht mehr sonderlich attraktiv, beispielsweise für ein Fangbild. Hand aufs Herz: Hast du noch nie die Nase gerümpft, wenn du einen schönen Fisch gesehen hast, dessen Kopf nur noch an einem seidenen Faden hing?

2. Gefühlvoller Schnitt

Optisch schön sieht hingegen ein Fisch aus, der ebenfalls absolut gesetzeskonform getötet wurde: Anstatt dass man die Kehle komplett zerschneidet, fährt man mit dem Messer dem Kiemenbogen etwa ab dem unteren Drittel im 90-Grad-Winkel entlang nach unten, wo sich die Arterie befindet. Wenn man jetzt ein bisschen schneidet (ohne aber die Kehle komplett zu durchtrennen), wird unweigerlich die Arterie durchtrennt, ohne dass die Verbindung des Bauchraums zum Kopf in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch hier: Das Entbluten fängt sofort an.

Mit geschlossenen Kiemendeckeln und abgewaschenem Blut sieht ein solcher Fisch dann auf dem Foto natürlich schön aus. Und er hat – für jeden verantwortungsvollen Fischer das Wichtigste – genauso wenig leiden müssen wie der Fisch, dem die Kehle komplett durchtrennt worden ist.

3. Kiemenbögen durchschneiden

In den Kiemen passiert Folgendes: Das Fischblut wird durch die Herzschläge durch die Kapillargefässe der Kiemen gepumpt und nimmt dort den Sauerstoff aus dem Wasser auf. Dann versorgt das «frische» Blut den Fischkörper.

Anstatt die Arterie zu zerschneiden, gibt es auch die Möglichkeit, die Kiemenbögen komplett zu durchtrennen. Diese Variante ist sicher, und sofort setzt das vom Gesetzgeber geforderte Entbluten ein. Am 1. März, also vor knapp einem Monat, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die «Fachinformation Tierschutz Nr. 16.5» herausgegeben («Fische fachgerecht töten»). Dort heisst es unter Punkt «Kopfschlag und Kiemenschnitt»: «Unverzüglich nach der Betäubung muss der Fisch durch einen Kiemenschnitt entblutet werden. Dazu sind entweder das Hauptblut­gefäss zwischen dem Herzen und den Kiemenbögen oder die einzelnen Kiemenbögen mit einer scharfen Klinge zu durchtrennen.»

Augendrehreflex

Einem Fisch sieht man an, ob er betäubt/tot ist, oder aber ob sein Hirn noch aktiv ist: Wenn die Fischaugen horizontale Flächen fixieren, ist der Fisch weder betäubt noch tot. Ein toter Fisch hingegen hat aufgrund des betäubten Hirns den «starren Blick» und fixiert mit seinen Augen nichts.

Nach dem Betäubungsschlag spürt man auch genau, ob der Fisch richtig betäubt ist: Er beginnt sofort, ganz fein zu vibrieren. In diesem Zustand ist das Tier empfindungs- und somit schmerzfrei und kann zügig mit einer der drei obengenannten Methoden entblutet – oder eben ausgenommen werden.


Tipp fürs Entbluten

Fischblut gerinnt sehr schnell, wenn es mit Sauerstoff in Berührung kommt. Daher macht es Sinn, den Fisch, dem man die Arterie aufgetrennt hat, unter Wasser komplett entbluten zu lassen. Will man seinen Fisch aus Angst, dass er einem aus der Hand gleiten könnte, nicht im freien Wasser ausbluten lassen, kann man ihn auch in einen mit Wasser gefüllten Eimer legen – auch dort funktioniert es besser als an der frischen Luft.

drl

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16 Kommentare

  1. Schwab Housi 18. April 2018

    Danke für die Darstellung aller „rechtskonformen“ Arten des Entblutens.
    Wir als SaNa Instruktoren wurden immer wieder mit Spitzfindigkeiten konfrontiert – jetzt herrscht Klarheit.
    Hoffe, dass auch die Aufsichtspersonen die Kontrollen in diesem Sinn durchführen und nicht reklamieren, wenn nur die Kiemenbögen innen durchtrennt sind (ist nicht immer gut feststellbar…)
    Petri Grüsse. Housi Schwab

  2. Martin 19. April 2018

    Aha, die Fische also schächten? Ich habe bis jetzt immer die Fische erst mit einem Schlag auf den Kopf betäubt und ihnen danach in’s Herz gestochen. Ich werde das auch weiterhin so machen. Ich schneide doch denen nicht ihre „Lunge“ kaputt! Bei einem anderen Tier gäbe das ein riesen Drama. Rinder müssen mit einem Bolzenschuss in’s Gehirn erlegt werden, bevor man sie ausbluten lässt. Wie gesagt, ich werde bei meiner alten Methode bleiben, egal, was die neuen Vorschriften verlangen.

    • ronny c. 19. April 2018

      Hallo Martin,

      Du musst laut Gesetz den Fisch mit einem harten Gegenstand auf den Kopf schlagen damit der Fisch betäubt ist. Danach musst du eine Hauptschlagader durchtrennen, damit der Fisch ausblutet und somit mit Sicherheit schnell und ohne leiden tot ist.
      Ich will dich an dieser Stelle nicht angreifen, aber dein Herzstich finde ich 100 mal schlimmer als ein Kienenbogen-Schnitt. Ich würde die Hand ins Feuer legen dass die helfte der Herzstiche bei eher kleineren bis normalen Fischen, andere Organe verletzen. Und aus genau diesem Grund ist ein Kiemen- oder Kehlschnitt sehr viel weidmännischer!
      Versuch es doch mal und du wirst feststellen, dass es eine gute Sache ist!

    • Schwab Housi 19. April 2018

      Lieber Martin,
      Wo ist denn das Problem? Wenn Du den Fisch betäubst und ihm danach sein Herz durchstichst, hast Du ’s auch richtig gemacht mit dem „Entbluten“.
      …Vorausgesetzt, man kennt den Fisch so gut, dass man das Herz auch richtig trifft…

      • Martin 21. April 2018

        @Housi Schwab: Das Herz sitzt zwischen den Brustflossen unten am Bauch. Wie bei allen Lebewesen, ist das Herz sehr nahe an der Lunge, da so das sauerstoffreiche Blut schnell in den Kreislauf gepumpt wird. Einem Tier einfach die Lunge zu zerstören, finde ich sehr brutal und alles andere als waidgerecht. Da breche ich dem Fisch lieber das Genick. Bei allen anderen Tieren ist das Schächten verboten und nur Moslems und Juden schächten ihre Tiere. Ich darf kein C&R betreiben und es gibt ein riesen Drama, aber ich soll gesetzlich, einem Fisch die Lunge zerschneiden? Das ist doch ein Witz so was!

        • David Gerke 22. April 2018

          Das ist nun wirklich eine Menge Quatsch, die du da schreibst, Martin. Erstens wird dem Fisch beim Kiemenschnitt nicht die Lunge zerstört, weil der Fisch einerseits gar keine Lunge hat, sondern eben Kiemen, und weil beim Kiemenschnitt andererseits überhaupt nicht die Kiemen zerschnitten werden, sondern die Herz-Kiemen-Arterie. Sprich die Aorta das Fisches. Das wird im Artikel auch so beschrieben, Lesen hilft da weiter. Und ob du nun direkt das Herz oder mit der Herz-Kiemen-Arterie den „Abfluss“ des Herzens zerstörst, ist quasi ohne Unterschied. Mit einer Schächtung hat das genau so viel oder so wenig zu tun wie eine normale Schlachtung. Der von dir erwähnte Bolzenschuss ist tierschutzrechtlich auch nur eine Betäubung, die Tötung von Rindern etc. erfolgt durch Ausbluten durch aufschneiden der Blutgefässe im Halsbereich. Die Schlachtung von Rindern etc. entspricht also dem selben Prinzip wie der Kiemenschnitt bei Fischen. Eine Schächtung zeichnet sich weniger dadurch aus, dass sich die Art der Ausblutung des Tieres von derjenigen bei unserer Schlachtung unterscheidet, sondern dass die Schächtung als solches ein Ritual darstellt, welches nur von geistlich (religiös) ausgebildeten Personen durchgeführt werden darf, ein spezielles Messer verwendet wird und je nach Praxis das Tier vorher nicht betäubt werden darf (mit Ausnahmen).

          • Martin 24. April 2018

            @Gerke: Schön, ich zerschneide dem Fisch die Aorta. Das nennt sich in meinen Augen schächten. Die Fische haben keine Lunge, aber die Kiemen haben die selbe Funktion wie die Lunge. Ein Lebewesen gilt als tot, wenn es keinen Herzschlag und keine Gehirnfunktion mehr hat. Wenn ich also einem Tier die Aorta durchtrenne, lasse ich es bei lebendigem Leib ausbluten. Zwar gilt bei Rindern der Bolzenschuss als Betäubung, doch bezweifle ich sehr stark, dass ein Rind danach noch lebt. Sein Gehirn ist tot. Wer also einem Tier die Aorta durchtrennt, tötet es bei vollem Bewusstsein und eher langsam, während ein Stich in’s Herz das Tier sofort tötet. Selbst Jäger sind darum bemüht, einen Blattschuss zu erzielen und schiessen den Tieren auch nicht in die Lunge und der Fangschuss wird auch beim Herzen gemacht und nicht einfach dem Wild die Halsschlagader aufgeschnitten.

          • David Gerke 1. Mai 2018

            Martin, so wie du das Schächten definierst, wird bei uns in der Schweiz jedes Nutztier geschächtet. Denn es wird eben ausgeblutet, nachdem es betäubt wurde. Der Bolzenschuss dient sowohl rechtlich wie auch physiologisch nur der Betäubung: Er wurde nicht zur Tötung entwickelt, wird nicht zur Tötung angewendet und tötet auch nicht sofort. Ich empfehle dir wärmstens, mal nachzulesen, wie der Bolzenschuss funktioniert, wie er wirkt, wie er angewendet wird. Du wirst einiges lernen. Die Tötung geschieht auch bei der normalen Schlachtung eben erst durch das Ausbluten. Und zur Jagd: Mit dem angestrebten Kammerschuss (Trefferbereich Herz oder Lunge! ) blutet das Tier aus, ohne vorher betäubt zu werden! Du isst also schon dein ganzes Leben lang (nach deiner Definition) geschächtetes Fleisch – und hast es nicht gemerkt.

          • Martin 1. Mai 2018

            @David Gerke: Nun, wenn ein Tier durch einen Bolzenschuss betäubt wird, dann ist es wohl so. Ich denke einfach nicht, dass ein Tier normalerweise einen Bolzenschuss überlebt. Es gibt zwar Fälle, wo Lebewesen drastische Gehirnverletzungen überlebt haben, aber im Normalfall stirbt ein Lebewesen, wenn sein Gehirn sehr stark beschädigt wird. Der Bolzenschuss sollte eigentlich wichtige Lebensfunktionen abtöten, so dass das Tier nichts mehr mitbekommt. Danach wird das Tier ausgeblutet. Eigentlich eine Schächtung. Ein Blattschuss bei der Jagd, wo auf der Herz gezielt wird und nicht auf die Lunge, tötet ein Tier sofort. Wird das Herz zerstört, stoppt die Blutzirkulation und somit gibt es keine Sauerstoffversorgung der Organe mehr; auch nicht vom Gehirn. Deswegen töte ich alle Fische, nach einer Betäubung in Form eines Schlages auf den Kopf, mit einem Stich in’s Herzen und schneide ihnen nicht die Aorta auf, damit sie langsam verbluten.

          • Florian Bachmann 27. November 2018

            Gute Antwort

    • Peti an alle 14. November 2018

      Das ist kein Schächten. Die Fische werden ja erst betäubt dann mit einem Schnitt durch die Halzschlag Ader getötet. Schächten ist das töten komplett ohne Betäubung.

  3. Louis 23. April 2018

    Hallo Martin, ein Genickbruch ist viel schlimmer als den Fisch zu betäuben und ausbluten zu lassen. Bei uns war es früher akzeptiert, einem Egli zum Töten das Genick zu brechen. Dabei brichst Du dem Tier lediglich die Wirbelsäule. Es ist danach deshalb ruhig, weil es die Kontrolle Gehirn-restlicher Körper nicht mehr hat, eigentlich eine Querschnittslähmung. In Wirklichkeit erstickt es qualvoll. Der Augendrehreflex hält noch sehr lange an, was wiederum heisst, dass der Fisch im Kopf noch „fühlt“, aber unterhalb der Bruchstelle gelähmt ist und nun ruhig daliegt.

    • Martin 24. April 2018

      @Louis: Oha. Danke für die Info, wieder etwas gelernt. Dann in Zukunft alle mit Herzstich töten.

  4. Rino 13. Juni 2018

    Es liest sich hier schon recht brutal wie nach neuem Fischereigesetz ein Fisch umzubringrn ist.
    Bei Kühen etc, wird nach dem Bolzenschuss die Halsschlagader eröffnet um das Tier ausbluten zu lassen, würde man das nicht machen dann wäre nach dem Zerteilen das ganze Fleisch noch voller gestocktem Blut, das ist aber beim Fisch nicht der Fall das Fleisch bleibt so oder so schön weiss.
    Ja das ist halt so wenn Schreibtischtäter Gesetze machen und die Lemminge dann folgen !

  5. Michael 3. August 2018

    @Martin Ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen. Was du hier schreibst hat weder Hand noch Fuß. Leuten wie dir, die so wenig Ahnung vom Töten, Schlachten und der Anatomie der Tiere haben, sollte man das Angeln verbieten. Der Fische zuliebe. Erstens ist das Tier betäubt und hat kein bewusstes Empfinden mehr, wenn man es ausbluten lässt und zweitens kann das Blut schneller aus dem Gehirn abfließen, wenn die Aorta durchtrennt ist und das Herz den Kreislauf mit wenigen Schlägen „leer pumpt“, als wenn du den Herzmuskel durch einen Herzstich verletzt und der Blutkreislauf evtl nicht geöffnet wird, weil du evtl. die Herzkammer verfehlt hast. Das Herz z.B. schlägt nicht mehr, wenn du den Sinusknoten oder den Herzmuskel verletzt. Dadurch befindet sich viel länger sauerstoffreiches Blut im Gehirn, als wenn es abgepumpt wird.

  6. Florian Bachmann 27. November 2018

    Nun ja wie Martin sagt gibt es einen Unterschied zwischen Schächten und Schlachten. Die Schächtung ist definitiv ein Ritual was zum Ziel hat das möglichst rückstandslose Ausbluten von zugelassenen Schlachttieren sicherzustellen. Der verzehr von Blut ist sowohl im Judentum wie auch im Islam verboten. Es geht dabei um Kultur. Das Tier wird dabei aber nicht betäubt da aus jüdischer Auffassung zu schlechterem Fleisch führen soll.

    Die weidmännische Tötung von Fischen, Rotwild oder auch die Schlachtung von Nutztieren beschreibt hier eine auf die Kultur bezogen komplett andere Ansicht.

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