«Petri-Heil» Nr. 10/2008, Seite 14
In Ihrem schönen Artikel über den Murtensee in der letzten Ausgabe hat sich leider ein Fehler eingeschlichen: Sie schreiben richtig, dass ausserkantonale Gastfischer die doppelten Patent-Tarife zahlen müssen, im Gegensatz zu den Einwohnern der Konkordats- Kantone. Der Kanton Bern gehört allerdings nicht, wie fälschlich geschrieben, zu diesem Konkordat, da der Murtensee nur an die Kantone Waadt und Freiburg grenzt. Deshalb zahlen auch Berner Fischer den doppelten Tarif.
Mit freundlichem Gruss
Heinz Kaufmann, Oberamt des Seebezirks
