Der Bundesrat hat die Jagdverordnung revidiert und setzt sie per 15. Juli in Kraft. Die Kormoranabwehr wird mit den neuen Bestimmungen erleichtert, die Wasservogeljagd im Allgemeinen jedoch erschwert.
In der Medienmitteilung des Bundes heisst es: «Die Verordnung erweitert insbesondere die Möglichkeiten der Regulation von Wildtieren, die grosse Schäden oder erhebliche Gefährdungen verursachen.»
Es wurden neue Möglichkeiten geschaffen, um jagdbare Arten, die
Schäden anrichten, leichter zu regulieren. Die Schonzeiten von
Kormoran und Wildschwein wurden um je einen Monat verkürzt und Berufsfischer sind neu befugt zur eigenverantwortlichen Abwehr von Kormoranschäden. Der Gänsesäger bleibt hingegen eine geschützte Art.
Weitere Neuerungen mit potentiellen Auswirkungen auf die Fischerei: Die Verwendung von Bleischrot für die Wasservogeljagd wird verboten. Die Kantone können zudem Wildruhezonen bezeichnen, die nur zeitweise oder auf speziell bezeichneten Routen und Wegen begangen werden dürfen.
Autor: dal
