Zur Überprüfung der Zweckmässigkeit des im Jahr 1997 in Kraft gesetzten Innerrhoder Fischereikonzeptes, hat die Fischereiverwaltung das auf Gewässerökologie spezialisierte Büro HYDRA damit beauftragt, sämtliche zur Verfügung stehenden Daten auszuwerten sowie zusätzliche Feldaufnahmen durchzuführen. Der daraus resultierende Bericht «Auswertungen und Abklärungen zum weiterhin anhaltenden Rückgang der Bachforellen-Fangerträge in Appenzell Innerrhoden. Überprüfung des Innerrhoder Fischereikonzepts IFIKO – Fliessgewässer» erschien im Oktober 2016 und wurde von der Fischereikommission anlässlich ihrer Sitzung vom 16. November 2016 gutgeheissen. Der Bericht dient als Vollzugshilfe. Die darin gemachten Empfehlungen wurden ebenfalls mit dem Fischereiverein anlässlich der Hauptversammlung vom 27. Januar 2017 besprochen. Gegenüber dem Vorjahr resultieren daher insbesondere für die Fliessgewässer einige Anpassungen.
Mindestfangmass:
Das Mindestfangmass wird in den Fliessgewässern von 24 cm auf 26 cm angehoben. Davon ausgenommen sind die Zuflüsse in die Bergseen sowie der Abfluss des Seealpsees vom Überlauf beim Berggasthaus Seealpsee bis zum Wasserfall oberhalb des Chobels.
Diese aus fischbiologischer Hinsicht sinnvolle Massnahme hat zum Ziel erst- und zweitlaichende Fische besser vor der fischereilichen Nutzung in den Fliessgewässern zu schützen und somit eine natürliche Reproduktion der Fischbestände zu stärken. Die Erhöhung des Mindestfangmasses in den Fliessgewässern von 24 cm auf 26 cm wird sowohl von der Fischereikommission als auch vom Fischereiverein getragen.
Tagesfangzahlen:
- Die Tagesfangzahl wird für Inhaber eines Saisonpatentes von 10 Fische auf 5 Fische reduziert.
- Die Tagesfangzahl wird für Inhaber eines Wochenpatentes und für Inhaber eines Tagespatentes von 5 Fische auf 3 Fische reduziert.
Die vorgeschlagene Massnahme zielt darauf ab, einer tendenziellen Übernutzung durch die Fischerei entgegenzuwirken und wird von der Fischereikommission und dem Fischereiverein getragen.
Schonstrecken:
- Neue Schonstrecke vom Mettlenwuhr bis zum Brauereiwuhr
- Neue Schonstrecke von der Brücke Blüemlisalp (Wasserauen hinter dem Berggasthaus Alpenrose bis zum Wasserfall Chobel)
Die vorgeschlagenen Schonstrecken entsprechen den Empfehlungen der HYDRA und werden vom Fischereiverein sowie auch von der Fischereikommission getragen.
Sie dienen dazu, einer möglichen fischereilichen Übernutzung entgegenzuwirken. Ebenso können sie zum Vergleich herangezogen werden, wenn im Rahmen der Kontrollabfischungen im Herbst befischte und unbefischte Strecken auf ihre Fischbestände hin miteinander verglichen werden.
Patenttaxen:
- Das Saisonpatent für Kantonseinwohner wird von CHF. 295.– auf CHF 195.– angepasst
- Das Saisonpatent für jugendliche Kantonseinwohner wird von CHF 145.– auf CHF 95.– angepasst
Die preisliche Anpassung der zwei Patente wurde vom Fischereiverein beantragt und wird sowohl von der Fischereiverwaltung als auch von der Fischereikommission mitgetragen. Die Argumentation, dass die Fischer im Rahmen der neuen Fischereivorschriften auf einiges verzichten müssen und deshalb eine Patentreduktion beantragen, kann durchaus nachvollzogen werden. Eine Reduktion der Patentpreise im vorgeschlagenen Umfang hat für den Kanton Mindereinnahmen von rund CHF 19`000.– zur Folge. Aus Sicht der Fischereiverwaltung ist diese Massnahme jedoch nicht zuletzt aus psychologischen Gründen wichtig. Es ist ein Signal an die einheimischen Fischer, wonach der Kanton auch bereit ist, die Preispolitik eines weniger attraktiven Fischereiregals anzupassen.
