Der Aargauische Fischereiverband, Aqua Viva, ASA und der WWF bedauern den Entscheid des Verwaltungsgerichts Aargau: Es hat beschlossen, dass das Wasserkraftwerk Aarau keine weitere Prüfung von Lösungen zur Sicherstellung der Fischwanderung flussabwärts tätigen muss. Damit werde in Kauf genommen, dass Fische bei der Turbinenpassage geschnetzelt werden.
Ruedi Bösiger, Projektleiter «Lachs Comeback» beim WWF meint: «Es ist ein schwarzer Tag für Wanderfische in der Schweiz. Wenn solche Turbinen weiterhin der Status Quo bei neuen Wasserkraftwerken bleiben, ist an eine Rückkehr von Langdistanzwanderfischen wie dem Lachs in die Aare mittelfristig kaum zu denken». Auch Benjamin Leimgruber, stellvertretender Geschäftsführer von Aqua Viva, kann das Urteil nicht verstehen: «Das Bundesgesetz über die Fischerei sagt klar, dass die Fischwanderung bei Kraftwerksanlagen sichergestellt werden muss. In der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden kaum Abklärungen zur Sicherstellung des Fischabstiegs getätigt. Geltendes Recht wurde verletzt. Das darf nicht sein, dass Fische wie Aal, Äsche und Nase in den Turbinen weiter massenhaft getötet werden.»
Die vier einsprechenden Organisationen kritisieren, dass Fragen zu den technischen Möglichkeiten beim Kraftwerk Aarau vom Verwaltungsgericht untersucht wurden, anstatt aufgrund transparenter, nachvollziehbarer Grundlagen von den zuständigen Fachstellen der Behörden im Rahmen der Konzessionsprüfung.
Freipass, Lösungen zu vertagen?
«Dieses Urteil gibt Kraftwerksbetreibern von grossen Anlagen einen Freipass, Massnahmen zum Schutz der absteigenden Fische weiterhin zu vertagen, ohne nach Lösungen suchen zu müssen», meint Bösiger. Das Verwaltungsgericht verweist in seinem Urteil auf die inhärente Konzessionsbestimmung, wonach Anpassungen an den Stand der Technik verfügt werden können und verweist auf die kommende Sanierung im Rahmen des neuen Gewässerschutzgesetzes. «Es ist paradox,» sagt Bösiger, «dass die Sanierungsbedürftigkeit der neu entstehenden und konzessionierten Anlage schon jetzt feststeht und gemäss Planung dann bis 2022 vollzogen werden muss.»
Den Weiterzug prüfen
Der FV Aargau und die drei weiteren Organisationen hatten 2015 gemeinsam eine Beschwerde gegen die geplante Neukonzessionierung des Kraftwerks eingereicht und im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts detailliertere Abklärungen für den Fischschutz und den Fischabstieg verlangt. Sie werden innerhalb der gesetzlichen Frist das Dossier zum Urteil des Kraftwerks Aarau studieren und einen Weiterzug prüfen.
FV Aarau, WWF, Aqua Viva, ASA
| Das sagen die Kraftwerksbetreiber dazu |
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«Unser Ziel ist es, mit heute gesicherten Erkenntnissen und Massnahmen eine möglichst fisch- und umweltverträgliche Stromproduktion zu realisieren. Mit den gewählten Massnahmen erreichen wir eine Fischüberlebensrate von 80 bis 95 Prozent, je nach Länge der Fische, was eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation entspricht. Wir werden neue Erkenntnisse in das Projekt einfliessen lassen und insbesondere auch bei der Turbinenauswahl den letzten Stand der Erkenntnisse berücksichtigen. Wir setzen bei der Fischwanderung auf ein intelligentes und flexibles Regime. Dr. Hans-Kaspar Scherrer, IBAarau AG |
Was sagen Sie dazu? Ihre Meinung ist gefragt!
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Ampi 18. November 2016
Elektrizität aus Wasserkraft ist leider bei weitem nicht soo ökkokompaktibel eie uns die Betreiber und der dazu gehörigen Lobby uns weis machen wollen. Sie sind stets auf Profit fokussiert und der Umwelt- und Tierschutzz wird nur widerwillig akzeptiert.
Eine Schande.
Christoph Maurer 21. November 2016
Kein Einzelfall!
Diese Vorgehen hat in der Schweiz leider Tradition. Die Massnahmen bezüglicher Fischwanderung werden meistens nur beim Neubau einer Wasserkarftanlage überprüft. Abweichungen werden dabei zwar festgestellt, daraus abgeleitete Korrekturen bleiben dann aber oft in der Schublade der Ämter „stecken“.
Langzeitkontrollen finden gar keine mehr statt. Hier gilt klar das Motto :“Einmal gut,immer gut!“. Bei den langen Konzessionszeiten (>40 Jahre) ist diese Vogelstrauss-Politik der Betreiber und der Konzessionsstellen einfach nur skandalös.
Christoph Maurer
Präsident Thurgauer Fischereiverband
Andi 21. November 2016
Und am 27. November wird im Aargau abgestimmt über die Reduzierung des Anteiles vom Wasserzins welcher für die Revitalisierung der Gewässer reserviert ist.
Dieser Anteil soll von 10% auf nur noch 5% gesenkt werden. Das passt doch hervorragend ins Bild das unser Kanton abgibt.
Liebe Fischerkollegen, bedenkt wem wir das zu verdanken haben und geht abstimmen!
Martin 25. November 2016
Persönlich bin ich davon überzeugt, dass eine sinnvolle Wasserkraftnutzung mit lebendigem, fischreichem Wasser möglich ist. Leider, aus was für Gründen auch immer, scheinen die zuständigen Behörden einfach zu blöd dafür zu sein! Wir nutzen in der Schweiz die Wasserkraft schon so lange und haben heute wohl mehr Kenntnisse darüber, auch über die Wassertierwelt, dass man es meiner Meinung nach durchaus möglich machen könnte, dass Fische trotz Flusslaufkraftwerken in den Flüssen auf und absteigen können. Die Kosten dafür wären eher gering und einmalig und würden die Situation vieler Orts wohl verbessern. Leider stösst man aber immer wieder auf taube Ohren oder unfähige Leute. Schade! Wieso müssen da einem Steine in den Weg gelegt werden? Aus politischen Gründen?
Joe Mathis 5. Dezember 2016
Man/n und Frau erinnere sich dann bei den nächsten Wahlen daran liebe Fischerinnen und Fischer. Nur so können wir solcher Aroganz und Verniedlichung des Problemes gegenüber der Kreatur oder Lebewesen Fisch entgegenwirken. Es ist schon erbärmlich mit welcher Leichtigkeit solche Entscheide gefällt werden.