Zuerst einmal ein ganz dickes Lob! Euer Heft ist immer sehr gut gestaltet und die Titelbilder sind auch vom Feinsten. Ich habe einen Vorschlag, wie man die Patentregelung fischerfreundlicher machen könnte:
Bis 8 Jahre kein Patent an Fluss und See erforderlich, allerdings nur in Begleitung einer Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und das Patent des betreffenden Gewässers besitzt. Selbstverständlich müssen alle Vorschriften beachtet werden. Ab 8 bis 12 Jahren ist ein günstiges Kinderpatent für Bach, Fluss und See erhältlich. Ab 12 bis 16 Jahren gibt es das verbilligte Jugend-Patent: Es gelten die normalen Bestimmungen. Weiter kann in jedem Kanton ein Patent für alle Gewässer des Kantons gelöst werden und Ausserkantonale bezahlen die gleichen Preise wie Einheimische.
Damian Heierli per E-Mail
